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Bachelor Thesis
Allgemeine Informationen - Die Bachelor-Arbeit kann in jedem Fach des Bachelor-Studienganges Vermittlungswissenschaften, auch im Teilstudiengang „Grundlagen der Vermittlung und generelle Kompetenzen (GVGK)“ geschrieben werden.
- Die Bachelor-Arbeit wird in der Regel im Laufe des 5. und 6. Fachsemesters angefertigt.
- Das Thema der Bachelor-Arbeit wird mit einer Betreuerin / einem Betreuer abgestimmt.
- Für eine bestandene Bachelor-Arbeit werden 9 CP vergeben.
- Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate. Die Abgabe der Bachelor-Arbeit ist auch vor Ablauf der Bearbeitungszeit möglich. Auf Antrag kann der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit der Betreuerin / dem Betreuer die Bearbeitungszeit um einen Monat verlängern.
- Die Begutachtung der Bachelor-Arbeit erfolgt durch zwei GutachterInnen, einer davon ist die Betreuerin / der Betreuer.
- Die Betreuerin / der Betreuer bzw. die GutachterInnen sind hauptamtlich Lehrende an der Universität Flensburg, eine/r der GutachterIn soll HochschullehrerIn sein. Eine Betreuung durch Lehrbeauftragte ist nicht möglich.
- Der Umfang der Bachelor-Arbeit sollte 40 Seiten nicht überschreiten.
- Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen in der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Anschließend muss innerhalb von 4 Wochen ein neues Thema beantragt werden.
Zeitlicher Ablauf für WS 07/08 - Die Zulassung zur Bachelor-Arbeit muss beim Prüfungsamt im Zeitraum vom 01. Oktober 2007 bis spätestens 15. Januar 2008 beantragt werden, wenn Studierende ihr Studium bis zum Ende des Sommersemesters 2008 abschließen wollen.
- Die Studierenden setzten sich rechtzeitig mit möglichen BetreuerInnen in Verbindung, um das Thema der Bachelor-Arbeit abzustimmen.
- Spätestens bis zum 20. Juni 2008 muss die Bachelor-Arbeit beim Prüfungsamt abgegeben worden sein.
- Das Thema der Bachelor-Arbeit wird schriftlich beim Prüfungsamt auf einem Vordruck beantragt, der von beiden GutachterInnen zur Zustimmung unterschrieben werden muss. Die Studierenden tragen das Thema der Bachelor-Arbeit auch online im Portal Studium und Lehre ein, sofern die technischen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
- Innerhalb einer Woche teilt das Prüfungsamt den Studierenden die Genehmigung des Themas mit Nennung des Abgabetermins schriftlich mit.
- Die Bachelor-Arbeit muss gebunden und in zweifacher Ausfertigung beim Prüfungsamt abgegeben werden.
- Das Prüfungsamt leitet unverzüglich die Bachelor-Arbeit an die GutachterInnen weiter.
- Bis 10. Juli 2008 wird die Note der Bachelor-Arbeit von den GutachterInnen in den Notenspiegel eingegeben.
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