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Anmerkungen zur fachpraktischen
Prüfung GH/RL/SO


Rechtliche Grundlagen /

Anforderungen durch POL I vom 5.10.1999

 

Die fachpraktische Prüfung in Kunst umfasst folgende Teilprüfungen:

  1. eine Präsentation eigener, während des Studiums entstandener Arbeiten, unter denen Zeichnungen sein müssen
  2. eine künstlerisch-praktische Aufgabe im Bereich Bildende Kunst, wählbar sind: Grafik/Druckgrafik, Malerei, Bildhauerei/Rauminstallation, Figurenspiel/Perfor-mance
  3. eine künstlerisch-praktische Aufgabe im Bereich Visuelle Medien, wählbar sind: Fotografie, Film/Video, Elektronische Medien, Grafikdesign.

 

Inhaltliche Prüfungsanforderungen

Fähigkeit zum selbstständigen Umgang mit fachspezifischen Materialien, Medien und Verfahren
Schwerpunktbildung in einem der unter b und c genannten Teilbereiche
Fähigkeit, problemorientiert künstlerisch zu arbeiten
Fähigkeit zur Präsentation und Erläuterung eigener Arbeiten

 

Durchführung der Prüfung

 

Für eine der künstlerisch-praktischen Aufgaben nach b und c stehen mindestens zwei, höchstens drei Wochen, für die andere mindestens drei Tage, höchstens eine Woche Zeit zur Verfügung.

 

Erläuterungen

 

Die „Präsentation eigener, während des Studiums entstandener Arbeiten“ nach POL meint nicht nur eine zeitliche, sondern selbstverständlich auch eine inhaltliche Beschreibung: Sie präsentieren in der fachpraktischen Prüfung ausschließlich Ergebnisse aus dem Lehr- und Lernzusammenhang zwischen dem Institut und Ihnen, das bedeutet, wenn Sie in Ihrem Studium z.B. nie eine Veranstaltung besuchen konnten oder wollten, die plastische Probleme thematisiert, dann können in Ihrer Präsentation keine plastischen Arbeiten beurteilt werden! Der Seminarzusammenhang ist im die Präsentation begleitenden Gespräch jeweils zu erläutern.

 

Die „Fähigkeit, problemorientiert künstlerisch zu arbeiten“ grenzt alle engen schulfachspezifischen Verwertungsbezüge von der Prüfung aus. Zu beurteilen ist allein Ihre künstlerische Arbeit und keine fachpraktische Unterrichtsvernutzung. „Problemorientiert“ meint aber auch, dass Sie Ihr Problem umkreist haben, d.h. nicht nur in einem Werk behandelt haben, und dass Sie dieses Problem benennen können.

 

Sie brauchen nicht darüber nachzudenken, sich kreativ zu zeigen, beabsichtigen Sie es nicht einmal. Auf der Basis des Gelernten lenken Sie Ihr Bewusstsein auf sich selbst und Authentizität geht unweigerlich aus dieser Konsequenz hervor. Schützen Sie sich (und die Kommission) selbst unter dem Zielaspekt der Prüfung vor Anflügen von „Gewaltkreativität“ und den Versuchungen einer Überwältigungskunst. Lösungen mit latentem Größenwahn enlarven Provinzialität geradezu.

 

Arbeiten Sie stattdessen in den beiden gewählten Schwerpunkten kontinuierlich an Ihrer Entfaltung, entwickeln Sie Sensibilität für die Momente, in denen Sie etwas herstellen oder herstellen möchten. Bleiben Sie zunächst weniger am Ergebnis orientiert, sondern bereits an der Vorbereitung, dem Prozess, dem Weg dorthin.

 

Bleiben Sie vielschichtig, lassen Sie Entwicklung zu: Die fertigen Dinge haben dann eine authentische Geschichte. Der gehört unsere Neugier im Prüfgespräch. Scheuen Sie sich im bildnerischen Werk nicht vor der Auflehnung gegen eine vermeintliche fachliche Autorität und gegen das häufig Gesehene. Bisweilen hilft, sich auf die Rückseite der präsentablen Dinge zu begeben, um zu herausfordernder Auseinandersetzung zu finden.

 

In der Schlusspräsentation inszenieren Sie sich. Sie ist Ihre Bühne, um sich und den eigenen Standpunkt auszustellen! Sie zeigen die beiden Projekte (die jeweils von einem Hochschullehrer aus der Prüfkommission vor der Arbeitsaufnahme als Konzept genehmigt sein müssen!) und zwei Mappen mit jeweils ca. zehn Arbeiten, die die Bereiche a) Bildende Kunst und b) Visuelle Medien abdecken. Unter den präsentierten Arbeiten müssen auch Zeichnungen sein. Dabei können Arbeiten aus allen Semestern von Ihnen in Betracht gezogen werden. Die Mappe darf jedoch nicht aus Variationen allein einer Bildlösung bestehen.

 

Beachten Sie, dass die Prüfungsordnung von Ihnen die Fähigkeit zur Präsentation der eigenen Arbeiten ausdrücklich erwartet. Kooperieren Sie daher unbedingt rechtzeitig mit den übrigen PrüfkandidatInnen, erläutern Sie sich gegenseitig Ihre bildnerischen Konzepte, um zu einer einvernehmlichen Belegung der Ausstellungsflächen zu gelangen. Alle nicht in der Ausstellung präsentierten Werke werden von Ihnen im Rahmen des Prüfgesprächs, das meist am Tag nach der hochschulöffentlichen Ausstellung stattfindet, aus der Mappe heraus präsentiert. Zur Vorbereitung des Prüfgesprächs tragen Sie auf einem entsprechenden Formular Daten zur Person, zu den Projekten und zu den Mappen zusammen.

 

Ihre Anmeldung zur fachpraktischen Prüfung erfolgt direkt beim geschäftsführenden Direktor des Instituts für Bildende Kunst und nicht, wie bei den folgenden Prüfungsteilen, beim Prüfungsamt. (Eine Anmeldeliste wird jeweils in der zweiten Semesterhälfte am schwarzen Brett des Instituts -neben dem Raum 633- ausgehängt.)

 

Die fachpraktische Prüfung findet in den letzten Tagen jedes Semesters statt, den genauen Termin entnehmen Sie dem Anschlag. Im Studiengang GH und RL kann die fachpraktische Prüfung nach POL I frühestens am Ende des fünften Fachsemesters abgelegt werden. Sie haben in diesen Studiengängen somit die Möglichkeit, ihre Prüfungstermine zu entzerren. Im verdichteten Fachstudiengang SO ist solch eine Entzerrung nicht möglich. Hier erfolgt Ihre Meldung frühestens im vierten Semester, also zum Ende der Regelfachstudienzeit. Melden Sie sich jedoch erst an, wenn Ihre Mappen in einem Sie zufriedenstellenden Zustand sind und wenn Sie sich Klarheit über die Konzeption Ihrer Projekte verschafft haben, denn die Gewichtung der fachpraktischen Prüfung innerhalb der Gesamtfachnote entspricht der Ihrer mündlichen Prüfung. Zudem liegt kein weiterer Prüfungsteil des Faches in Inhalt und Struktur so direkt in Ihrer Hand!

 

Prof. Dr. M. Blohm OStR. B. Giesenhagen Flensburg, Mai 2003





 

 

 
 
   

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